ᐅ dumm: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Ist es zulässig, jemanden im privaten Chat als "dumm" zu bezeichnen?
  • Darf mein Arbeitgeber mich als "dumm" bezeichnen?
  • Kann ich jemanden auf Schadensersatz verklagen, der mich "dumm" genannt hat?
  • Gibt es Meinungsfreiheit in Bezug auf die Äußerung "dumm"?
  • Ist es erlaubt, Produkte oder Dienstleistungen als "dumm" zu bezeichnen?
  • Welche Rolle spielt das Anti-Diskriminierungsgesetz im Zusammenhang mit der Bezeichnung "dumm"?
Als "dumm" wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die einen Mangel an Kenntnis, Bildung oder Verstand aufweist. Im juristischen Kontext kann dieses Attribut eine Rolle in verschiedenen Rechtsgebieten und Sachverhalten spielen.

Die Bezeichnung "dumm" kann unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant werden. Im deutschen Strafrecht kommt hier insbesondere die Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Ob die Äußerung "dumm" als Beleidigung angesehen wird, hängt jedoch maßgeblich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, etwa der Art und Weise, in der die Äußerung getätigt wurde oder dem Verhältnis zwischen den Beteiligten. Als Faustregel kann gelten, dass die Bezeichnung "dumm" in der Regel dann als Beleidigung anzusehen ist, wenn sie in einer herabwürdigenden oder abwertenden Weise erfolgt.

Ist es zulässig, jemanden im privaten Chat als "dumm" zu bezeichnen?

Auch im privaten Chat gelten grundsätzlich die Regelungen des deutschen Strafrechts, so kann auch hier eine Beleidigung gemäß § 185 StGB vorliegen. Im Privatbereich kann jedoch häufig eine Vertrauensbeziehung bestehen oder ein bestimmter Umgangston herrschen, in dem die Bezeichnung "dumm" nicht als Beleidigung aufgefasst wird. Entscheidend ist letztlich, ob der Äußerung im konkreten Kontext eine ehrverletzende Wirkung zukommt und ob die betroffene Person sich tatsächlich beleidigt fühlt.

Darf mein Arbeitgeber mich als "dumm" bezeichnen?

Auch für Arbeitgeber gilt, dass sie ihre Arbeitnehmer nicht beleidigen dürfen. Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer als "dumm" bezeichnet, kann sich somit ebenfalls der Beleidigung gemäß § 185 StGB schuldig machen. Darüber hinaus besteht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, welche in § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Diese auch die Wahrung der persönlichen Ehre und des Ansehens des Arbeitnehmers umfasst, kann eine solche Äußerung des Arbeitgebers auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Kann ich jemanden auf Schadensersatz verklagen, der mich "dumm" genannt hat?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, jemanden, der einen beleidigt, auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB oder § 831 BGB (beispielsweise bei Beauftragung Dritter) zu verklagen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass durch die Beleidigung ein Schaden entstanden ist. Ein solcher kann zum Beispiel in psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen bestehen oder auch in beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Feststellung eines Schadens oft schwierig ist und die Hürden insbesondere bei einer Äußerung wie "dumm" recht hoch sein dürften. Zudem können entsprechende gerichtliche Verfahren mit hohen Kosten verbunden sein, sodass es sinnvoll sein kann, zunächst andere Lösungswege, wie zum Beispiel das Gespräch mit der betreffenden Person, zu suchen.

Gibt es Meinungsfreiheit in Bezug auf die Äußerung "dumm"?

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Deutschland durch Art. 5 Grundgesetz (GG) geschützt ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Äußerung, die als Meinung verstanden werden kann, gleichzeitig auch erlaubt ist. Die Meinungsfreiheit findet insbesondere dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden, wie zum Beispiel durch eine Beleidigung oder üble Nachrede.

Grundsätzlich kann die Äußerung "dumm" als Meinungsäußerung angesehen werden. Ob sie jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hängt wiederum vom konkreten Kontext und den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere muss abgewogen werden, ob die Meinungsfreiheit des Äußernden oder die Ehre und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person höher zu bewerten sind.

Ist es erlaubt, Produkte oder Dienstleistungen als "dumm" zu bezeichnen?

In der Regel ist die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen als "dumm" eher unkritisch und fällt unter die Meinungsfreiheit, solange es sich um eine subjektive Bewertung handelt und keine unwahren oder irreführenden Tatsachenbehauptungen im Raum stehen. Allerdings sollten Äußerungen über Produkte und Dienstleistungen immer auf einer sachlichen Ebene erfolgen und keine unwahren oder herabsetzenden Inhalte enthalten, da ansonsten Schadensersatzansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs (§ 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht kommen können.

Welche Rolle spielt das Anti-Diskriminierungsgesetz im Zusammenhang mit der Bezeichnung "dumm"?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Personen vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft. Die Bezeichnung "dumm" fällt jedoch nicht direkt unter diese gesetzlich geschützten Merkmale. Für eine Diskriminierung im Sinne des AGG müsste die Beleidigung also auf eines dieser Merkmale Bezug nehmen, etwa indem die Person aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts als "dumm" bezeichnet wird. In solchen Fällen können unter Umständen Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden.


Noch keine Bewertungen

"); }

ᐅ dumm: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Gregorio Kreiger

Last Updated:

Views: 5884

Rating: 4.7 / 5 (57 voted)

Reviews: 80% of readers found this page helpful

Author information

Name: Gregorio Kreiger

Birthday: 1994-12-18

Address: 89212 Tracey Ramp, Sunside, MT 08453-0951

Phone: +9014805370218

Job: Customer Designer

Hobby: Mountain biking, Orienteering, Hiking, Sewing, Backpacking, Mushroom hunting, Backpacking

Introduction: My name is Gregorio Kreiger, I am a tender, brainy, enthusiastic, combative, agreeable, gentle, gentle person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.